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antifNACHRICHTEN Titelseite
Nummer 3 / Oktober 2008



Amtsgericht Böblingen am 22. September 2008:

Ein Skandalurteil unter Polizeischutz

Brigitte Renkl

Sieben Angeklagte werden der schweren Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Drei Angeklagte werden zu Haftstrafen von einem Jahr und neun Monaten bis zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Vier Angeklagte erhalten Bewährungsstrafen von neun bis zehn Monaten. Allen sieben wurde vorgeworfen im Anschluss an eine NPD-Veranstaltung im Februar 2007 an einer Schlägerei beteiligt gewesen zu sein, bei der zwei NPD-Anhänger leicht verletzt wurden.

Für die Angeklagten steht einiges auf dem Spiel. D. z.B. hat bereits Vorstrafen und Bewährungsauflagen, die er sich ebenfalls als Antifaschist eingehandelt hat, u.a. drei Verurteilungen wegen des Tragens zerschlagener Hakenkreuze. Ein "Delikt" von dem der Bundesgerichtshof im März 2007 festgestellt hat, dass es keines ist. Fünf der Angeklagten haben so genannten Migrationshintergrund; einem von ihnen droht bei Rechtskraft des Urteils die Abschiebung. Auch sie haben als von den Nazis besonders beleidigte "Ausländer" Vorstrafen wegen ihres antifaschistischen Widerstands "auf dem Kerbholz". Vor Gericht standen hier also politisch engagierte Antifaschisten, aber Richter Kirbach wollte "die Politik aus dem Prozess heraus halten".
Der skandalöse Urteilsspruch löste tumultartige Szenen im Zuhörerraum aus und konnte nur unter Androhung von Geld- und/oder Haftstrafen, Saalverweisen und massiver Polizeipräsenz verlesen werden.

Beweise? - Keine!
Wo solch drakonische Strafen verhängt werden, sollte man annehmen, dass auch Beweise vorliegen. Nicht in Böblingen: "Auch wenn es keine direkten Beweise gibt, ich bin überzeugt, dass alle Angeklagten an der Prügelei beteiligt waren", mit diesem Satz wird der Richter in der Presse zitiert und dokumentiert damit einen Tiefstand der Böblinger Justiz. Entsprechend war auch der Verlauf der zwei Verhandlungstage.
Die Zeugenaussagen der NPD-Anhänger waren widersprüchlich, ohne wirkliche Beweiskraft. Bei den Polizeizeugen war es ähnlich und es kamen grobe Mängel bei der Beweissicherung zu Tage. Sieben Angeklagte, sieben Rechtsanwälte, eine Fülle von Unklarheiten bei den Zeugenaussagen und Defiziten bei der Beweisführung, für den Richter kein Problem. Man fühlte sich erinnert an "Nathan der Weise": "Der Jude wird verbrannt"! Er lehnte alle Anträge der Rechtsanwälte ab und zog den Prozess im "Schweinsgallop" durch, am zweiten Tag musste die Verurteilung stehen, komme was da wolle. Richter Kirbach folgte mit geringfügiger Abweichung bei den Bewährungsstrafen der Vorgabe der Staatsanwältin, die, nachdem ihr das Freireden ziemlich misslungen war, den Text ablas, um dann genüsslich - in der Arroganz der Macht - ob ihrer provokanten Urteilsbegründung die Wut des "Volks" im Gerichtssaal zu beobachten. Ihre Zusammenfassung war: Es handle sich um keinerlei politischen Protest - die Angeklagten hatten ja keine Umhängetafeln dabei (O-Ton) - sondern um reine Körperverletzung mit gemeinschaftlicher Planung, "bewaffnet",..." hinterhältig und kriminell".

Politischer Hintergrund? - auch nicht!
Schon im Vorfeld und bei der Berichterstattung zum ersten Prozesstag hatten einige Journalisten die Intention von Richter Kirbach aufgegriffen, "die Politik aus dem Prozess heraus zu halten" und zu betonen, es ginge bei dem Verfahren nur um die Verhandlung eines Delikts der Körperverletzung. Dabei wurde aber mit politischer Etikettierung nicht gespart, wenn es darum ging, die Angeklagten in eine politische Outlaw-Ecke zu manövrieren, in der Hoffnung, eine Solidarisierung in der Öffentlichkeit zu vermeiden. So wurde immer wieder betont, es handele sich hier um vorbestrafte Schlägertypen, um linke Radaubrüder, um Chaoten einer "Gruppe Rote Hilfe", vom Verfassungsschutz beobachtet, die nichts anderes im Sinn hätten, als - so der Richter -"den Rechten eine Lektion zu erteilen".
Das Zauberwort aber hieß "Autonome". Damit wurden die "erhöhten Sicherheitsvorkehrungen" für die Angeklagten und besonders für "ihr" Klientel im Zuschauerraum begründet.
Vor dem Zutritt zum Verhandlungssaal waren Polizeikontrollen aufgebaut, Leibesvisitation und Taschenkontrolle. Handys und Getränke wurden einkassiert, Personalausweise einbehalten, abgelichtet und die Kopien einzeln zum Richtertisch gebracht. Und diese Zeremonie 12 Stunden lang, bei jeder Pause. Fast unglaublich mit welcher Gleichmut dies die vielen Migranten und besonders die jungen Leute über sich ergehen ließen. Im Fall der Konfiszierung stiftähnlicher Gegenstände wie Kugelschreiber, Kajalstifte etc. hatte Richter Kirbach dann doch den Bogen überspannt und musste auf Protest der Rechtsanwälte diese Anordnung à la Stammheim rückgängig machen. Im Gerichtssaal setzten sich die Schikanen fort. Ermahnungen, Strafandrohung, häufig gegen junge langhaarige Frauen mit Piercings. (Dies entspricht offenbar dem Weltbild der Böblinger Justiz nicht!)
Interessant war auch das von Richter und Polizei eingeführte Vokabular: Motorradhauben wurden als "Sturmhauben" bezeichnet, der Ort des Geschehens wurde zum "Kampfplatz", Dass der "Kampfplatz" nicht mehr an Gemetzel und Blut hergab, als Prellungen und jeweils eine Platzwunde bei zwei NPD-Anhängern, konnte der Richter gar nicht begreifen. Selbst drängende Nachfragen bei den Nazi-Zeugen ergaben jedoch kein Mehr an Blessuren.

Was war eigentlich geschehen?
In der politischen Zuordnung der Angeklagten und Prozessbeobachter wurde weder von der Presse noch vom Gericht gespart, während NPDler schlicht als Rechte verharmlost wurden.
Ausgangslage für die Gerichtsverhandlung war eine NPD-Veranstaltung im Februar 2007, bei der Rennicke, einer der aggressivsten Naziakteure in Sachen Ideologieeinpeitscher auftrat. Rennicke ist den Verantwortlichen im Landkreis Sindelfingen/Böblingen sehr wohl bekannt, hatte er doch - bevor er 2004 ins mittelfränkischen Altengreuth bei Schillingsfürst verzog - in Ehningen bei Böblingen seinen Wohnort und Prozesse wegen Volksverhetzung u.a. in Böblingen. Er gehörte der verbotenen Wiking-Jugend an und ist NPD-Mitglied *.

Faschingsfeier?
Trotz einer öffentlichen Ankündigung der NPD behauptete die Stadt Sindelfingen als Verpächter der Stadiongaststätte, sie habe von nichts gewusst, außerdem sei die Veranstaltung als Faschingsparty angemeldet worden. Nicht erst im Gericht wurde deutlich, dass die Verantwortlichen sehr genau um die NPD-Zusammenrottung aus allen Landesteilen wussten, denn es kam heraus, dass nicht nur Polizeistreifen Wache fuhren, sondern auch direkt vor dem "Floschenstadion" Polizei in Zivil postiert war. Trotzdem sprach der Richter des Öfteren von "Faschingsfeier" und befragte die Nazizeugen nach ihrer Maskierung.)
An jenem 16. Februar 2007 gab es keinen Zweifel, dass die Behörden bestens informiert waren. Statt das NPD-Treiben zu verbieten, erging an die Öffentlichkeit Nachrichtensperre. Die Polizei, verstärkt durch auswärtige Einsatzkräfte, sollte für einen ungestörten Verlauf des braunen "Faschingstreibens" sorgen. An der S-Bahnhaltestelle Goldberg wurden die ankommenden protestierenden Antifaschisten von einem massiven Polizeiaufgebot erwartet. eingekesselt, zur S-Bahn und Rückfahrt durch Polizeieskorte gezwungen.
Die Festnahme der sieben Männer und ihre jetzige Verurteilung sollen davon ablenken, wie damals am 16. Februar 2007 die Verantwortlichen die Nazi-Veranstaltung beschirmten. Verdeckt werden soll auch die Unverhältnismäßigkeit der Mittel, die die Polizei anwandte, um die angeblichen Täter zu schnappen. Da gab es abenteuerliche Verfolgungsjagden, ohne dass die Verfolger als Polizisten erkenntlich waren, erkennungsdienstliche Behandlung, erzwungene DNA-Proben, Führerscheinentzug und Beschlagnahme der Autos.
Aber es sollte ja "auf Teufel komm'" raus verurteilt werden:
Unwichtig
  • warum man sich in Sindelfingen aufhielt, weil man nämlich von der Polizei gezwungen worden war mit der S-Bahn nach Stuttgart ohne das abgestellte Auto zu fahren;
  • dass keiner der Angeklagten von den Zeugen als Täter überführt wurde;
  • dass keiner auf den Polizeifotos, in derselben Nacht geschossen, schwarz, vermummt, mit Kapuzen bekleidet war
  • dass keine der als "Waffen" identifizierten Besenstiele mit Blut befleckt war und keine "Waffe" einem der Angeklagten zugeordnet werden konnte.

    Nichts gelernt?
    Gerichte, Behörden und Staatsorgane rechtfertigen ihr Vorgehen damit, dass sie eine Eskalation zwischen Links und Rechts, wie damals in der Weimarer Republik, verhindern wollen. Bei diesem Geschichtsbild aus der untersten Schublade wird geflissentlich übersehen, dass damals bereits die so genannten "Eliten" aus Wirtschaft, Staatsapparat und nicht zuletzt der Justiz ganz überwiegend rechts standen, die Nazis förderten und schließlich an die Macht brachten. Den Widerstand gegen diese verhängnisvolle Entwicklung zu verhindern - darin sahen diese Kräfte ihre vornehmste Pflicht.
    Und der Herr Richter Kirbach muss sich die Frage gefallen lassen: "Haben Sie denn gar nichts gelernt? Wissen Sie noch immer nicht, dass Faschismus keine Meinungsäußerung ist, sondern ein Verbrechen ist?"
    Links gegen rechts aufzuwiegen, würde eine Verharmlosung des Faschismus bedeuten und dem Staat und seiner Polizei noch mehr Befugnisse einräumen, um mit den ach so ungeliebten, weil unbequemen Nazigegnern kurzen Prozess zu machen. Junge Antifaschistinnen und Antifaschisten sind es heute, die den Faschisten, diesen Totengräbern der Demokratie und Feinden sozialen Fortschritts, die Stirn bieten.
    Mit seinem Urteil muss sich Richter Kirbach auch unterstellen lassen, dass er den Widerstand gegen die Kandidatur der NPD für den Sindelfinger Gemeinderat diskreditieren will.
    Die Solidarität mit den Angeklagten, die in die nächste Instanz gehen, wird Teil der Auseinandersetzung sein, die auch die VVN-BdA (Kreisvereinigung Leonberg-Sindelfingen-Böblingen) unterstützt.

    * Der 2000 wegen Volksverhetzung verurteilte Rennicke "verherrlicht und verharmlost [er] in seiner Musik den Nationalsozialismus, glorifiziert die Wehrmacht, bezeichnet die Oder-Neiße-Grenze als 'Schandgrenze', bezichtigt die Polen als "Beschmutzer deutscher Erde" und greift antiamerikanische Themen auf." Ebenso war Rennicke Gründungsmitglied des "Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten", einer Organisation, die von Horst Mahler ins Leben gerufen und im Jahr 2008 verboten wurde.



    Aus einer Presserklärung der VVN-BdA BaWü zum Böblinger Prozess:

    "Im Jahre 1922 veröffentlichte der Heidelberger Statistiker Professor Emil Julius Gumbel eine Übersicht über die Urteile der Weimarer Justiz, die bewies, dass Richter und Staatsanwälte damals auf dem rechten Auge blind waren. Er wurde dafür später von den Nazis verfolgt und in die Emigration getrieben.
    Um angesichts des Böblinger Prozesses heute zum selben Ergebnis zu gelangen, braucht es keine Statistik. Das Böblinger Urteil ist Beweis für eine politisch einseitige Rechtssprechung: Ein Justizskandal!"

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