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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
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Nummer 4 / Oktober 1997


Brandanschlag in Lübeck

Freispruch zweiter Klasse

(Redaktion)

Am 30.6.1997 fand ein Justizskandal, in dessen Verlauf Beweismaterial verschwand, Benzin im Widerspruch zur Physik bergauf floß und starke Verdachtsmomente gegen Neonazis die an Haaren und Wimpern Brandspuren aufwiesen, nicht weiter verfolgt wurden, sein nicht mehr überraschendes Ende.

Das Landgericht Lübeck sprach den 22-jährigen Libanesen Safwan Eid, der als Hauptverdächtiger im Brandanschlag auf die Lübecker Hafenstraße, bei dem 10 Menschen starben und 38 verletzt wurden, präsentiert wurde, frei. Das Lübecker Bündnis gegen Rassismus stellte 1996 bereits nach den ersten beiden Prozeßtagen die Progognose: "Safwan Eid wird zwar 'aus Mangel an Beweisen' freigesprochen - und Gericht, Staatsantwaltschaft und willige KommentatorInnen, werden uns dies g”nnerhaft als Großzügigkeit des Rechtsstaates verkaufen. Die šberlebenden werden abgeschoben, die Brandstifter bleiben unbehelligt und dem gesellschaftlichen Rassismus ist ein weiteres Mal Vorschub geleistet worden."

Wir dokumentieren auszugsweise eine Erklärung zum Prozeßausgang des Lübecker Bündnisses gegen Rassismus, die wir den Antifaschistischen Nachrichten Nr. 14 vom 10.7. entnommen haben.

"Daß Safwan Eid endlich freigesprochen wurde, ist der einzig erfreuliche Aspekt im Komplex zum Brandanschlag in der Hafenstraße. Die Urteilsbegründung kann nicht befriedigen: Das Gericht hat Zweifel an Safwans Unschuld hinterlassen, zu viele Fragen nicht beantwortet. Es bleibt an Safwan ein Makel, ein Verdacht hängen.

Offene Fragen
Viele und entscheidende Fragen sind auch eineinhalb Jahre nach dem Brandanschlag ungeklärt:

Was wird aus den Opfern?
Die Forderung nach dem Bleiberecht, die ihre Berechtigung unabhängig von Brandursache und Tätern hat, stieß zunächst auf breiten Konsens in Politik und Bevölkerung. Die Machenschaften der Staatsanwaltschaft und das öffentliche Spekulieren um den Verdacht gegen Safwan Eid haben diese Forderung zwischenzeitlich weitgehend zurückgedrängt. Immer noch gibt es viel verbale Unterstützung für das Bleiberecht: Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen habe eine entsprechende Resolution verabschiedet. Auch im Landtag Schleswig-Holsteins fand eine Resolution für das Bleiberecht eine Mehrheit. Aber alle verweisen auf Bundesabschiebeminister Kanther als Verantwortlichen. Was fehlt, ist der Mut, z.B. der Landesregierung, das Bleiberecht zu verfügen und es auf einen politischen und möglicherweise auch juristischen Konflikt mit der Bundesregierung ankommen zu lassen. Falls es zu einer Abschiebung auch nur eines Überlebenden des Brandanschlags kommen sollte, würde dies bedeuten, daß Menschlichkeit und Gerechtigkeit in der deutschen Gesellschaft verloren haben...

...und aus den Tätern?
Nach dem Brandanschlag Hafenstraße gab es noch mindestens vier rechtsexteme Brandanschläge bzw. davon einen vereitelten Brandanschlag, dazu noch etliche eindeutig faschistische Schmierereien. Die Staatsanwaltschaft hat im Fall Hafenstraße für alle, auch für die Nazis, offen zu erkennen gegeben, gegen wen sie mit Energie ermittelt - und gegen wen sie Ermittlungen auch bei vorliegendem dringendstem Tatverdacht einstellt. Diese Strategie setzt sich fort, wenn - wie wir auf der Pressekonferenz der Ermittlungsbehörden hören mußten - metergroße Hakenkreuze und eindeutige Bedrohungen einfach ignoriert werden und ein politischer Hintergrund des neuerlichen Anschlags als 'nicht gesichert' bezeichnet wird. Auch zum Brandanschlag auf St. Vicelin gab es Äußerungen, die die Tat faktisch verharmlosten, die Täter allein als verwirrte dumme Jungen charakterisieren. Hakenkreuze und Brandanschläge aber sind eindeutig, der Intelligenzquotient der Täter, ihre soziale Situation, ihr Alter sind nicht die entscheidenden Faktoren. Die derzeitige Tätigkeit der Ermittlungsbheörden in Lübeck wird faschistische Brandstifter jedenfalls nicht von weiteren Taten abschrecken."


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